Flugausbildung

Grundsätzlich kann jeder mit der Ausbildung beginnen, der folgende Voraussetzungen erfüllt:

 

1. Vollendung des 14. Lebensjahres:

Dies ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Den Luftfahrerschein für das Führen eines Segelflugzeuges bekommt man nach Vollendung des 17. Lebensjahres.

 

2. Einverständniserklärung der Eltern:

Bei Jugendlichen unter 18 Jahren muss bei Ausbildungsbeginn eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters vorliegen.

 

3. Mitgliedschaft im Verein:

Im Gegensatz zur Motorfliegerei ist Segelflug Gemeinschaftssache. Daher muss jeder, der bei uns mit der Ausbildung anfangen möchte, zunächst Mitglied werden. Das ist nicht nur bei uns so, sondern auch bei allen anderen Vereinen. Dies hat den Vorteil, dass man während der Ausbildung (und auch später) unfallversichert ist und natürlich relativ preisgünstig die Vereinsflugzeuge nutzen kann.

 

4. Flugtauglichkeit:

Spätestens vor dem ersten Alleinflug muss ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis vorliegen. Dies wird von einer anerkannten fliegerärztlichen Untersuchungsstelle ausgestellt und muss alle zwei Jahre erneuert werden. Falls Zweifel bezüglich der Flugtauglichkeit bestehen, sollte man zunächst seinen Hausarzt um Rat fragen.

 

5. Eignung gemäß § 24 LuftVZO:

Nach § 24 LuftVZO gilt als Voraussetzung für die Ausbildung: "Die Ausbildung von Luftfahrtpersonal ist nur zulässig, wenn (...) keine Tatsachen vorliegen, die den Bewerber als ungeeignet erscheinen lassen, die beabsichtigte Tätigkeit als Luftfahrtpersonal auszuüben. (...) Tatsachen, die den Bewerber als ungeeignet erscheinen lassen, sind insbesondere Trunksucht, Entmündigung, eine erhebliche gerichtliche Bestrafung oder mehrfach rechtskräftig festgestellte erhebliche Verstöße gegen Verkehrsvorschriften. (...)" Deshalb ist es erforderlich, dass im Laufe der Ausbildung ein Polizeiliches Führungszeugnis sowie ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg vorliegen muss.

 

6. Was sonst noch wichtig wäre:

Selbstüberschätzung und Draufgängertum sind ebenso fehl am Platze wie Alkohol, Drogen, etc., da man dadurch nicht nur sein eigenes, sondern auch das Leben anderer leichtfertig aufs Spiel setzt. Ein großes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Teamgeist sollte vorhanden sein. Von Vorteil sind weiterhin technisches Verständnis, sowie eine gute Auffassungsgabe und eventuelle Vorkenntnisse aus dem Flugmodellbau. Wer ausreichend Zeit mitbringt und gern mit anderen Menschen gemeinsam Sport betreiben möchte, wird sich in unserem Verein mit seiner familiären Atmosphäre schnell heimisch fühlen.

 

Ablauf der Ausbildung

 

Ausbildungsabschnitt 1:

Vermittelt werden die grundlegendsten Kenntnisse des Fliegens, angefangen vom Verhalten auf dem Flugplatz über Umgang mit Luftfahrtgerät bis hin zur eigenständigen Landung, welche neben umsichtigem Fliegen und dem Start wohl das Schwerste am Fliegen ist und die längste Zeit der Ausbildung in Anspruch nimmt. Mit der bestandenen A-Prüfung nach etwa 60 Starts ist der Flugschüler berechtigt, mit Erlaubnis Alleinflüge in unmittelbarer Nähe des Flugplatzes durchzuführen, während er ständig in Funk- und optischem Kontakt mit einem Fluglehrer am Boden steht. Für den ersten Abschnitt wird in der Fliegergruppe Heidenheim/Steinheim eine ASK 21 verwendet.

 

Bodeneinweisung

- Transport und Montage eines Segelflugzeugs

- Überprüfung nach Klarliste vor dem ersten Start

- Vorraussetzung für den Flugbetrieb, Verhalten auf dem Flugplatz

- Handhabung des Rettungsfallschirms, Einweisung in den Haubennotabwurf

 

Der Startvorgang

- Windenstart, Verhalten bei Startunterbrechung und Seilriss

 

Während des Fluges

- Wirkung und Bedienung der Ruder, Geradeausflug, Rollübung

- Kurvenflug mit 20° bis 30° Querneigung

- Langsamflug, Überziehen im Geradeaus- und Kurvenflug, Trudeln

- Platzrunde und Landeeinteilung, Luftraumbeobachtung

 

Die Landung

- Besondere Fälle beim Landeanflug, Landung aus ungewohnter Position

A-Prüfung: 3 Platzrunden im Alleinflug

 

Ausbildungsabschnitt 2:

Es schließen sich weitere Übungen mit Lehrern an und nach bestandener B-Prüfung erfolgt eine Umschulung auf unseren Kunststoff-Einsitzer, eine ASK 23. Erkennen die Fluglehrer eine gewisse Souveränität des Flugschülers im Umgang mit den Flugzeugen, kann die praktische C-Prüfung in Angriff genommen werden.

- Übungsflüge im Alleinflug

- Kreisflüge stationär mit 30° bis 45° Querneigung, Kurvenwechsel

- Schnellflug beim Geradeausflug

- Seitengleitflug (Slip)

- Kreisflüge mit wechselnder Drehgeschwindigkeit, Querneigung und Längsneigung

 

B-Prüfung:

3 Alleinflüge, Kurvenwechsel, Rollen um die Längsachse, Ziellandung

- Anfliegen der Thermik, Zentrieren, Sollfahrt

- Einstieg in die Thermik, gemeinsames Kreisfliegen

- Überprüfung Grenzflugzustände mit Lehrer

- Umschulung auf weitere Segelflugzeugmuster (ASK 23)

- 30-Minuten-Segelflug im Alleinflug

 

C-Prüfung:

3 Alleinflüge, Kurvenwechsel, Slip, Hochgezogene Fahrtkurve, Ziellandung

- 3 Flüge mit Lehrern mit Landeanflug aus ungewohnter Position

- Praktische Einweisung in besondere Flugzustände, Unfälle und Notfälle

 

Ausbildungsabschnitt 3:

 

- Navigationseinweisung

- Meteorologische Streckenflugeinweisung mit Lehrer

- 3 Starts und Landungen auf fremdem Platz

- Praktische Überprüfung der Streckenflugreife:

- Zielrückkehrflüge allein (mit Flugauftrag)

- Übungsflüge (mit Flugauftrag)

- Vorbereitung und Durchführung eines 50-km-Streckenfluges

 

Theoretische Flugausbildung (theoretischer Unterricht):

 

Der Theorieunterricht wird hauptsächlich in den Wintermonaten November bis Mitte März durchgeführt und umfasst 60 Unterrichtsstunden in folgenden Fächern:

- Luftrecht

- Technik

- Navigation

- Meteorologie

- Verhalten in besonderen Fällen

- Funksprechzeugnis BZF II (separater Lehrgang)

 


Kontakt

Fliegergruppe Heidenheim/Steinheim e.V.

Postfach 1311

89503 Heidenheim

Platzfrequenz 118,9417 Mhz (Kanal 118.940)

Betriebszeiten

Wir fliegen von Ostern bis Ende Oktober an den Wochenenden sowie an Feiertagen. In den Pfingst- und Sommerferien haben wir immer ein Fluglager.